Die Visumspflicht für deutsche Staatsbürger in Thailand

Deutsche Staatsangehörige, die zu rein touristischen / privaten Zwecken einreisen, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ohne Visum (Visa on Arrival) in Thailand aufhalten.

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Voraussetzungen für ein Visa on Arrival:

Vorausgesetzt ist die Einreise über einen internationalen Flughafen sowie ein Nachweis eines bestätigten Weiter- oder Rückflugtickets innerhalb der folgenden 30 Tage. 

Personen, die über die Ländergrenze auf dem Landweg oder dem Seeweg einreisen, erhalten ein Aufenthaltsrecht (Visa on Arrival) von 15 / ebenfalls30* Tagen.

pass visaVisumspflicht:

Inhaber eines Stand-by-tickets oder eines One-way-tickets sind immer visumspflichtig.

Information für Rundreisende:

Reisende, deren Rückflug bzw. Weiterflug aus Thailand später als 30 Tage nach der Einreise in Thailand stattfindet, jedoch die Absicht haben, zwischendurch in ein Nachbarland oder mehrere Anreihnerstaaten zu reisen, müssen ebenso ein Touristenvisum beantragen sofern kein Weiterflug nachgewiesen werden kann. 

Das Touristenvisum dient zur Einreise, da kein Nachweis der Ausreise innerhalb der nächsten 30 Tagen vorgewiesen werden kann. Bei Wiedereinreise über die Ländergrenze ohne Visum erhalten Reisende ein erneutes Aufenthaltsrecht von bis zu 15 Tagen (Visa on Arrival). Falls bei Wiedereinreise ein längerer Aufenthalt geplant ist, so muss vorab ein Touristenvisum mit 2-facher Einreise beantragt werden. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise, auch bei Einreise über die Ländergrenze.


Ein Touristenvisum mit 2-facher Einreise muss in diesem Fall beantragt werden, da das Visum der ersten Einreise mit der ersten Ausreise ungültig wird.
Für längere Aufenthalte in Thailand muss ein Non Imigrant Visa beantragt werden.

Die Visumsgültigkeit

Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt möglich. Ein Visum für eine Einreise ist ab dem Ausstellungstag drei Monate gültig. Das heißt, das innerhalb dieses Zeitraums der Antragsteller in Thailand eingereist sein muss. Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag. Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden.
Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Bitte beachten Sie, dass das Visum mit der Ausreise ungültig wird und nach Wiedereinreise nicht weitergenutzt werden kann.
Bitte beachten Sie auch das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat.
Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.

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